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Weinverordnung

Weinverordnung

  • Abschnitt 2: Anbauregeln

§ 3 Formular für Anträge auf Genehmigung einer Neuanpflanzung (zu § 7c Absatz 2 des Weingesetzes)

Anträge nach § 7c Absatz 1 Satz 1 des Weingesetzes sind auf dem von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bereitgestellten Formular zu stellen. ²Das Formular kann auch elektronisch bereitgestellt sein.