Weinverordnung
§ 3 Formular für Anträge auf Genehmigung einer Neuanpflanzung (zu § 7c Absatz 2 des Weingesetzes)
Anträge nach § 7c Absatz 1 Satz 1 des Weingesetzes sind auf dem von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bereitgestellten Formular zu stellen. ²Das Formular kann auch elektronisch bereitgestellt sein.
- Weinverordnung
- Abschnitt 1: Weinanbaugebiet
- Abschnitt 2: Anbauregeln
- Abschnitt 3: Verarbeitung
- Abschnitt 4: Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.A., Qualitätsperlwein b.A., Qualitätslikörwein b.A. oder Landwein
- Abschnitt 5: Bezeichnung und Aufmachung
- Abschnitt 6: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 7: Schlussbestimmungen