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Weingesetz
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Weingesetz
5. Abschnitt: Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung
§ 24a Besondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein
Der Name eines Landweingebietes darf auch für einen Qualitätsschaumwein verwendet werden.
Weingesetz
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Zweck
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Weinanbaugebiet
§ 3a
Elektronische Kommunikation
§ 3b
Stützungsprogramm
§ 3c
Sachverständigenausschuss
2. Abschnitt: Anbauregeln
§ 4
Rebanlagen
§ 5
Anerkennung der für Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b. A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A. geeigneten Rebflächen
§ 6
Wiederbepflanzungen
§ 6a
Umwandlung bestehender Pflanzungsrechte
§ 7
Festsetzung eines Prozentsatzes für Neuanpflanzungen
§ 7a
Genehmigungsfähigkeit
§ 7b
Festlegung von Prioritätskriterien
§ 7c
Zuständigkeit und Verfahren
§ 7d
Inanspruchnahme von Genehmigungen
§ 7e
Vom Genehmigungssystem ausgenommene Flächen
§ 8
Klassifizierung von Rebsorten
§ 8a
Bewirtschaftung des Produktionspotenzials
§ 9
Hektarertrag
§ 9a
Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein, Jungwein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Jungwein oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost
§ 10
Übermenge
§ 11
Destillation
§ 12
Ermächtigungen
3. Abschnitt: Verarbeitung
§ 13
Behandlungsverfahren und Behandlungsstoffe
§ 14
Beschaffenheit von Behältnissen und Räumen
§ 15
Erhöhung des Alkoholgehaltes, Süßung
§ 16
Inverkehrbringen und Verarbeiten
4. Abschnitt: Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A., Sekt b.A. und Landwein
§ 16a
Produktspezifikationen
§ 17
Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A.
§ 19
Qualitätsprüfung der Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b.A., Qualitätsperlweine b.A., Sekte b.A. und bestimmter Qualitätsschaumweine
§ 20
Qualitätsprüfung der Prädikatsweine
§ 21
Ermächtigungen
§ 22
Landwein
§ 22a
Jährliche Kontrollen der Produktspezifikationen
5. Abschnitt: Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung
§ 22b
Schutz geografischer Bezeichnungen
§ 22c
Antrag auf Schutz einer geografischen Bezeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
§ 22d
Merkmale von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe
§ 22e
Antrag auf Schutz einer geografischen Angabe nach der Verordnung (EU) Nr. 251/2014
§ 22f
Strengere Vorschriften zu aromatisierten Weinerzeugnissen mit geschützter geografischer Angabe
§ 22g
Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen
§ 23
Angabe kleinerer geografischer Einheiten
§ 24
Bezeichnungen und sonstige Angaben
§ 24a
Besondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein
§ 25
Verbote zum Schutz vor Täuschung
§ 26
Bezeichnungsschutz, Schutz vor Verwechslung
§ 26a
Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung
6. Abschnitt: Überwachung
§ 27
Vorschriftswidrige Erzeugnisse
§ 28
Besondere Verkehrsverbote
§ 29
Weinbuchführung
§ 30
Begleitpapiere
§ 31
Allgemeine Überwachung
§ 32
Rückstandsbeobachtung bei geernteten Weintrauben
§ 33
Meldungen, Übermittlung von Informationen
§ 34
Verarbeitung von Einzelangaben; Übermittlung von Daten aus der Weinbaukartei
7. Abschnitt: Einfuhr
§ 35
Einfuhr
§ 36
Überwachung bei der Einfuhr
8. Abschnitt: Absatzförderung
§ 37
Deutscher Weinfonds
§ 38
Vorstand
§ 39
Aufsichtsrat
§ 40
Verwaltungsrat
§ 41
Satzung
§ 42
Aufsicht
§ 43
Abgabe für den Deutschen Weinfonds
§ 44
Erhebung der Abgabe
§ 45
Wirtschaftsplan
§ 46
Abgabe für die gebietliche Absatzförderung
§ 47
Unterrichtung und Abstimmung
9. Abschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 48
Strafvorschriften
§ 49
Strafvorschriften
§ 50
Bußgeldvorschriften
§ 51
Ermächtigungen
§ 52
Einziehung
10. Abschnitt: Verbraucherinformation und Destillation in Krisenfällen
§ 52a
Verbraucherinformation
§ 52b
Destillation in Krisenfällen
11. Abschnitt: Schlussbestimmungen
§ 53
Rechtsverordnungen zur Durchführung des Gemeinschaftsrechts oder Unionsrechts
§ 54
Übertragung von Ermächtigungen
§ 55
Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 56
Übergangsregelungen
§ 57
Fortbestehen anderer Vorschriften
§ 57a
Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften