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Völkerstrafgesetzbuch

Völkerstrafgesetzbuch

  • Teil 1: Allgemeine Regelungen

§ 2 Anwendung des allgemeinen Rechts

Auf Taten nach diesem Gesetz findet das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1, 3 bis 5 und 13 Absatz 4 besondere Bestimmungen trifft.