Völkerstrafgesetzbuch
- Teil 1: Allgemeine Regelungen
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für Taten nach den §§ 6 bis 12 auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist. ²Für Taten nach § 13, die im Ausland begangen wurden, gilt dieses Gesetz unabhängig vom Recht des Tatorts, wenn der Täter Deutscher ist oder die Tat sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet.
- Völkerstrafgesetzbuch
- Teil 1: Allgemeine Regelungen
- Teil 2: Straftaten gegen das Völkerrecht
- Abschnitt 1: Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Abschnitt 2: Kriegsverbrechen
- Abschnitt 3: Verbrechen der Aggression
- Abschnitt 4: Sonstige Straftaten