Umwandlungsgesetz
- Zweites Buch: Verschmelzung
- Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
- Erster Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften
- Erster Unterabschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften
§ 41 Verschmelzungsbericht
Ein Verschmelzungsbericht ist für eine an der Verschmelzung beteiligte Personenhandelsgesellschaft nicht erforderlich, wenn alle Gesellschafter dieser Gesellschaft zur Geschäftsführung berechtigt sind.