Umwandlungsgesetz
- Zweites Buch: Verschmelzung
- Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
- Dritter Abschnitt: Verschmelzung durch Neugründung
§ 37 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
In dem Verschmelzungsvertrag muß der Gesellschaftsvertrag, der Partnerschaftsvertrag oder die Satzung des neuen Rechtsträgers enthalten sein oder festgestellt werden.