Umwandlungsgesetz
- Fünftes Buch: Formwechsel
- Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Formwechsel von Kapitalgesellschaften
- Zweiter Unterabschnitt: Formwechsel in eine Personengesellschaft
§ 236 Wirkungen des Formwechsels
Mit dem Wirksamwerden des Formwechsels einer Kommanditgesellschaft auf Aktien scheiden persönlich haftende Gesellschafter, die nach § 233 Abs. 3 Satz 3 ihr Ausscheiden aus dem Rechtsträger erklärt haben, aus der Gesellschaft aus.
- Umwandlungsgesetz
- Erstes Buch: Möglichkeiten von Umwandlungen
- Zweites Buch: Verschmelzung
- Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
- Erster Abschnitt: Möglichkeit der Verschmelzung
- Zweiter Abschnitt: Verschmelzung durch Aufnahme
- Dritter Abschnitt: Verschmelzung durch Neugründung
- Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
- Erster Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften
- Erster Unterabschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften
- Zweiter Unterabschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Partnerschaftsgesellschaften
- Zweiter Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Erster Unterabschnitt: Verschmelzung durch Aufnahme
- Zweiter Unterabschnitt: Verschmelzung durch Neugründung
- Dritter Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften
- Erster Unterabschnitt: Verschmelzung durch Aufnahme
- Zweiter Unterabschnitt: Verschmelzung durch Neugründung
- Vierter Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien
- Fünfter Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
- Erster Unterabschnitt: Verschmelzung durch Aufnahme
- Zweiter Unterabschnitt: Verschmelzung durch Neugründung
- Sechster Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
- Siebenter Abschnitt: Verschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
- Achter Abschnitt: Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
- Erster Unterabschnitt: Möglichkeit der Verschmelzung
- Zweiter Unterabschnitt: Verschmelzung durch Aufnahme
- Dritter Unterabschnitt: Verschmelzung durch Neugründung
- Vierter Unterabschnitt: Verschmelzung kleinerer Vereine
- Neunter Abschnitt: Verschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters
- Zehnter Abschnitt: Grenzüberschreitende Verschmelzung
- Drittes Buch: Spaltung
- Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
- Erster Abschnitt: Möglichkeit der Spaltung
- Zweiter Abschnitt: Spaltung zur Aufnahme
- Dritter Abschnitt: Spaltung zur Neugründung
- Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
- Erster Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Zweiter Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien
- Dritter Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
- Vierter Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
- Fünfter Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
- Sechster Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
- Siebenter Abschnitt: Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
- Erster Unterabschnitt: Möglichkeit der Ausgliederung
- Zweiter Unterabschnitt: Ausgliederung zur Aufnahme
- Dritter Unterabschnitt: Ausgliederung zur Neugründung
- Achter Abschnitt: Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen
- Neunter Abschnitt: Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften
- Viertes Buch: Vermögensübertragung
- Erster Teil: Möglichkeit der Vermögensübertragung
- Zweiter Teil: Übertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand
- Erster Abschnitt: Vollübertragung
- Zweiter Abschnitt: Teilübertragung
- Dritter Teil: Vermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen
- Erster Abschnitt: Übertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
- Erster Unterabschnitt: Vollübertragung
- Zweiter Unterabschnitt: Teilübertragung
- Zweiter Abschnitt: Übertragung des Vermögens eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf Aktiengesellschaften oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
- Erster Unterabschnitt: Vollübertragung
- Zweiter Unterabschnitt: Teilübertragung
- Dritter Abschnitt: Übertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen
- Vierter Abschnitt: Übertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- Erster Unterabschnitt: Vollübertragung
- Zweiter Unterabschnitt: Teilübertragung
- Fünftes Buch: Formwechsel
- Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
- Erster Abschnitt: Formwechsel von Personengesellschaften
- Erster Unterabschnitt: Formwechsel von Personenhandelsgesellschaften
- Zweiter Unterabschnitt: Formwechsel von Partnerschaftsgesellschaften
- Zweiter Abschnitt: Formwechsel von Kapitalgesellschaften
- Erster Unterabschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Unterabschnitt: Formwechsel in eine Personengesellschaft
- Dritter Unterabschnitt: Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform
- Vierter Unterabschnitt: Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
- Dritter Abschnitt: Formwechsel eingetragener Genossenschaften
- Vierter Abschnitt: Formwechsel rechtsfähiger Vereine
- Erster Unterabschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Unterabschnitt: Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft
- Dritter Unterabschnitt: Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
- Fünfter Abschnitt: Formwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
- Sechster Abschnitt: Formwechsel von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Sechstes Buch: Strafvorschriften und Zwangsgelder
- Siebentes Buch: Übergangs- und Schlußvorschriften