Umwandlungsgesetz
- Fünftes Buch: Formwechsel
- Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
- Erster Abschnitt: Formwechsel von Personengesellschaften
- Erster Unterabschnitt: Formwechsel von Personenhandelsgesellschaften
§ 215 Umwandlungsbericht
Ein Umwandlungsbericht ist nicht erforderlich, wenn alle Gesellschafter der formwechselnden Gesellschaft zur Geschäftsführung berechtigt sind.