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Umwandlungsgesetz

Umwandlungsgesetz

  • Drittes Buch: Spaltung
    • Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
      • Siebenter Abschnitt: Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
        • Zweiter Unterabschnitt: Ausgliederung zur Aufnahme

§ 153 Ausgliederungsbericht

Ein Ausgliederungsbericht ist für den Einzelkaufmann nicht erforderlich.