freiRecht
Umwandlungsgesetz

Umwandlungsgesetz

  • Drittes Buch: Spaltung
    • Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
      • Zweiter Abschnitt: Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

§ 144 Gründungsbericht und Gründungsprüfung

Ein Gründungsbericht (§ 32 des Aktiengesetzes) und eine Gründungsprüfung (§ 33 Abs. 2 des Aktiengesetzes) sind stets erforderlich.