Umsatzsteuergesetz
- Erster Abschnitt: Steuergegenstand und Geltungsbereich
§ 2a Fahrzeuglieferer
Wer im Inland ein neues Fahrzeug liefert, das bei der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, wird, wenn er nicht Unternehmer im Sinne des § 2 ist, für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt. ²Dasselbe gilt, wenn der Lieferer eines neuen Fahrzeugs Unternehmer im Sinne des § 2 ist und die Lieferung nicht im Rahmen des Unternehmens ausführt.
- Umsatzsteuergesetz
- Erster Abschnitt: Steuergegenstand und Geltungsbereich
- Zweiter Abschnitt: Steuerbefreiungen und Steuervergütungen
- Dritter Abschnitt: Bemessungsgrundlagen
- Vierter Abschnitt: Steuer und Vorsteuer
- Fünfter Abschnitt: Besteuerung
- Sechster Abschnitt: Sonderregelungen
- Siebenter Abschnitt: Durchführung, Bußgeld-, Straf-, Verfahrens-, Übergangs- und Schlussvorschriften