§ 23 Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Die nachstehenden Vereinigungen gelten als amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege:
- 1.
- Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.;
- 2.
- Deutscher Caritasverband e.V.;
- 3.
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.;
- 4.
- Deutsches Rotes Kreuz e.V.;
- 5.
- Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.;
- 6.
- Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.;
- 7.
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.;
- 8.
- Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V.;
- 9.
- Verband deutscher Wohltätigkeitsstiftungen e.V.;
- 10.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.;
- 11.
- Sozialverband VdK Deutschland e.V.;
- 12.
- Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.