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Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

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§ 23 Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Die nachstehenden Vereinigungen gelten als amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege:
1.
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.;
2.
Deutscher Caritasverband e.V.;
3.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.;
4.
Deutsches Rotes Kreuz e.V.;
5.
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.;
6.
Zentralwohlfahrtsstelle  der  Juden  in  Deutschland e.V.;
7.
Deutscher  Blinden-  und  Sehbehindertenverband e.V.;
8.
Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V.;
9.
Verband deutscher Wohltätigkeitsstiftungen e.V.;
10.
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.;
11.
Sozialverband VdK Deutschland e.V.;
12.
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.