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Unterlassungsklagengesetz

Unterlassungsklagengesetz

Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen

  • Abschnitt 5: Anwendungsbereich

§ 15 Ausnahme für das Arbeitsrecht

Dieses Gesetz findet auf das Arbeitsrecht keine Anwendung.