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UBGG
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UBGG
Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Vierter Abschnitt: Übergangs-, Bußgeld-, Änderungs- und Schlußvorschriften
Dritter Unterabschnitt: Berlin-Klausel und Inkrafttreten
§ 32
(gegenstandlos)
UBGG
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Gegenstand und Zweck des Gesetzes
§ 1a
Begriffsbestimmungen
§ 2
Anforderungen an Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Sitz und Kapital
Zweiter Abschnitt: Vorschriften über die Tätigkeit der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Erster Unterabschnitt:
§ 3
Zulässige Geschäfte
§ 4
Anlagegrenzen
§ 5
Unzulässige Geschäfte
§ 6
Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis
§ 7
Anteilstruktur, Mitteilungspflichten
§ 8
Jahresabschluß, Lagebericht und Abschlußprüfung
Zweiter Unterabschnitt:
Dritter Unterabschnitt:
Dritter Abschnitt: Verfahren und Aufsicht, Bezeichnungsschutz
§ 14
Zuständigkeit
§ 15
Anerkennung
§ 15a
Mitteilung der zuständigen Landesbehörden an die Bundesanstalt
§ 16
Voraussetzungen der Anerkennung, Erlöschen
§ 17
Widerruf
§ 18
Verzicht
§ 19
Erneuter Antrag auf Anerkennung
§ 20
Schutz der Bezeichnung "Unternehmensbeteiligungsgesellschaft"
§ 21
Anzeige-, Vorlage- und Duldungspflichten
§ 21a
Befugnisse der Aufsichtsbehörde, Verschwiegenheitspflicht
§ 22
Mitteilungen und Bekanntmachungen
Vierter Abschnitt: Übergangs-, Bußgeld-, Änderungs- und Schlußvorschriften
Erster Unterabschnitt: Übergangs- und Bußgeldvorschriften
§ 23
Mitteilungspflichten der Aktionäre und Gesellschafter bei Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
§ 24
Gesellschafterdarlehen
§ 25
Übergangsvorschriften für am 1. April 1998 anerkannte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
§ 26
Übergangsvorschriften
§ 26a
Übergangsvorschrift für den Nachweis nach § 15 Absatz 2 Nummer 4
§ 27
Bußgeldvorschriften
Zweiter Unterabschnitt: Änderung anderer Gesetze
Dritter Unterabschnitt: Berlin-Klausel und Inkrafttreten
§ 32
§ 33