freiRecht
UBGG

UBGG

Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

  • Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes

Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.