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Trinkwasserverordnung
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Trinkwasserverordnung
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch ,
6. Abschnitt: Sondervorschriften
§ 22 Vollzug im Bereich der Bundeswehr
Der Vollzug dieser Verordnung obliegt im Bereich der Bundeswehr sowie im Bereich der auf Grund völkerrechtlicher Verträge in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen den zuständigen Stellen der Bundeswehr.
Trinkwasserverordnung
1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Zweck der Verordnung
§ 2
Anwendungsbereich
§ 3
Begriffsbestimmungen
2. Abschnitt: Beschaffenheit des Trinkwassers
§ 4
Allgemeine Anforderungen
§ 5
Mikrobiologische Anforderungen
§ 6
Chemische Anforderungen
§ 7
Indikatorparameter
§ 7a
Radiologische Anforderungen
§ 8
Stelle der Einhaltung
§ 9
Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten, der Nichterfüllung von Anforderungen, der Überschreitung von technischen Maßnahmenwerten sowie der Überschreitung von Parameterwerten für radioaktive Stoffe
§ 10
Zulassung der Abweichung von Grenzwerten für chemische Parameter
3. Abschnitt: Aufbereitung und Desinfektion
§ 11
Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
§ 12
Ausnahmegenehmigungen
4. Abschnitt: Pflichten des Unternehmers und des sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage
§ 13
Anzeigepflichten
§ 14
Untersuchungspflichten
§ 14a
Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe
§ 14b
Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.
§ 15
Untersuchungsverfahren und Untersuchungsstellen
§ 15a
Anzeigepflicht für Untersuchungsstellen
§ 16
Besondere Anzeige- und Handlungspflichten
§ 17
Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser
5. Abschnitt: Überwachung
§ 18
Überwachung durch das Gesundheitsamt
§ 19
Umfang der Überwachung
§ 20
Anordnungen des Gesundheitsamtes
§ 20a
Überwachung durch die zuständige Behörde im Hinblick auf radioaktive Stoffe
§ 21
Information der Verbraucher und Berichtspflichten
6. Abschnitt: Sondervorschriften
§ 22
Vollzug im Bereich der Bundeswehr
§ 23
Vollzug im Bereich der Eisenbahnen des Bundes
7. Abschnitt: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 24
Straftaten
§ 25
Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1
Anlage 1 (zu § 5 Absatz 2 und 3) Mikrobiologische Parameter
Anlage 2
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2) Chemische Parameter
Anlage 3
Anlage 3 (zu § 7 und § 14 Absatz 3) Indikatorparameter
Anlage 3a
Anlage 3a (zu den §§ 7a, 9 und 14a) Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe
Anlage 4
Anlage 4 (zu § 14 Absatz 2 Satz 1 und § 19 Absatz 2b Nummer 1) Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen von Trinkwasser in einem Wasserversorgungsgebiet
Anlage 5
Anlage 5 (zu § 15 Absatz 1 und 2)