Stromsteuergesetz
§ 7 Leistung von Strom in das Steuergebiet
Bezieht ein Letztverbraucher Strom aus einem Gebiet außerhalb des Steuergebiets, entsteht die Steuer dadurch, daß der Strom durch den Letztverbraucher im Steuergebiet aus dem Versorgungsnetz entnommen wird. ²Steuerschuldner ist der Letztverbraucher.