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Standortauswahlgesetz

Standortauswahlgesetz

Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle

  • Teil 4: Kosten

§ 34 Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung

(1) Entsteht nach der Anrechnung des gezahlten Umlagevorauszahlungsbetrages auf den festgesetzten Umlagebetrag ein Fehlbetrag, ist dieser innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des festgesetzten Umlagebetrages zu entrichten. ²Der Fehlbetrag ist in der Festsetzung des Umlagebetrages auszuweisen.

(2) Übersteigt der gezahlte Vorauszahlungsbetrag den festgesetzten Umlagebetrag, ist die Überzahlung mit der folgenden Vorauszahlung zu verrechnen. ²Anstelle der Verrechnung nach Satz 1 ist die Überzahlung zu erstatten, wenn der Umlagepflichtige eine solche Erstattung beantragt.