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Straßenverkehrsgesetz
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Straßenverkehrsgesetz
II. Haftpflicht
§ 20 Örtliche Zuständigkeit
Für Klagen, die auf Grund dieses Gesetzes erhoben werden, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat.
Straßenverkehrsgesetz
I. Verkehrsvorschriften
§ 1
Zulassung
§ 1a
Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
§ 1b
Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen
§ 1c
Evaluierung
§ 2
Fahrerlaubnis und Führerschein
§ 2a
Fahrerlaubnis auf Probe
§ 2b
Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
§ 2c
Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
§ 3
Entziehung der Fahrerlaubnis
§ 4
Fahreignungs-Bewertungssystem
§ 4a
Fahreignungsseminar
§ 4b
Evaluierung
§ 5
Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
§ 5b
Unterhaltung der Verkehrszeichen
§ 6
Ausführungsvorschriften
§ 6a
Gebühren
§ 6b
Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
§ 6c
Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten
§ 6d
Auskunft und Prüfung
§ 6e
Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
§ 6f
Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung
§ 6g
Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen
II. Haftpflicht
§ 7
Haftung des Halters, Schwarzfahrt
§ 8
Ausnahmen
§ 8a
Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses
§ 9
Mitverschulden
§ 10
Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
§ 11
Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
§ 12
Höchstbeträge
§ 12a
Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
§ 12b
Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
§ 13
Geldrente
§ 14
Verjährung
§ 15
Verwirkung
§ 16
Sonstige Gesetze
§ 17
Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
§ 18
Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
§ 20
Örtliche Zuständigkeit
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 21
Fahren ohne Fahrerlaubnis
§ 22
Kennzeichenmissbrauch
§ 22a
Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
§ 22b
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
§ 23
Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen
§ 24
Verkehrsordnungswidrigkeit
§ 24a
0,5 Promille-Grenze
§ 24b
Mangelnde Nachweise für Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
§ 24c
Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
§ 25
Fahrverbot
§ 25a
Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs
§ 26
Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
§ 26a
Bußgeldkatalog
§ 27
Informationsschreiben
IV. Fahreignungsregister
§ 28
Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters
§ 28a
Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog
§ 29
Tilgung der Eintragungen
§ 30
Übermittlung
§ 30a
Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
§ 30b
Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 30c
Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
V. Fahrzeugregister
§ 31
Registerführung und Registerbehörden
§ 32
Zweckbestimmung der Fahrzeugregister
§ 33
Inhalt der Fahrzeugregister
§ 34
Erhebung der Daten
§ 35
Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
§ 36
Abruf im automatisierten Verfahren
§ 36a
Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 36b
Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
§ 37
Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 37a
Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 37b
Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413
§ 37c
Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission
§ 38
Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke
§ 38a
Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke
§ 38b
Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke
§ 39
Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
§ 40
Übermittlung sonstiger Daten
§ 41
Übermittlungssperren
§ 42
Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 43
Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
§ 44
Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern
§ 45
Anonymisierte Daten
§ 47
Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
VI. Fahrerlaubnisregister
§ 48
Registerführung und Registerbehörden
§ 49
Zweckbestimmung der Register
§ 50
Inhalt der Fahrerlaubnisregister
§ 51
Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
§ 52
Übermittlung
§ 53
Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
§ 54
Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 55
Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 56
Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 57
Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
§ 58
Auskunft über eigene Daten aus den Registern
§ 59
Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 60
Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
§ 61
Löschung der Daten
§ 62
Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
§ 63
Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
VIa. Datenverarbeitung
§ 63a
Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
§ 63b
Ermächtigungsgrundlagen
§ 63c
Datenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen
VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen
§ 64
Gemeinsame Vorschriften
§ 65
Übergangsbestimmungen
§ 66
Verkündung von Rechtsverordnungen
Anlage
Anlage (zu § 24a)