Strafgesetzbuch
- Allgemeiner Teil
- Fünfter Abschnitt: Verjährung
- Zweiter Titel: Vollstreckungsverjährung
§ 79a Ruhen
Die Verjährung ruht,
- 1.
- solange nach dem Gesetz die Vollstreckung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann,
- 2.
- solange dem Verurteilten
- a)
- Aufschub oder Unterbrechung der Vollstreckung,
- b)
- Aussetzung zur Bewährung durch richterliche Entscheidung oder im Gnadenweg oder
- c)
- Zahlungserleichterung bei Geldstrafe oder Einziehung
bewilligt ist,
- 3.
- solange der Verurteilte im In- oder Ausland auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt wird.
- Strafgesetzbuch
- Allgemeiner Teil
- Erster Abschnitt: Das Strafgesetz
- Erster Titel: Geltungsbereich
- Zweiter Titel: Sprachgebrauch
- Zweiter Abschnitt: Die Tat
- Erster Titel: Grundlagen der Strafbarkeit
- Zweiter Titel: Versuch
- Dritter Titel: Täterschaft und Teilnahme
- Vierter Titel: Notwehr und Notstand
- Fünfter Titel: Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte
- Dritter Abschnitt: Rechtsfolgen der Tat
- Erster Titel: Strafen
- Freiheitsstrafe
- Geldstrafe
- Nebenstrafe
- Nebenfolgen
- Zweiter Titel: Strafbemessung
- Dritter Titel: Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen
- Vierter Titel: Strafaussetzung zur Bewährung
- Fünfter Titel: Verwarnung mit Strafvorbehalt Absehen von Strafe
- Sechster Titel: Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Siebenter Titel: Einziehung
- Vierter Abschnitt: Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen
- Fünfter Abschnitt: Verjährung
- Erster Titel: Verfolgungsverjährung
- Zweiter Titel: Vollstreckungsverjährung
- Besonderer Teil
- Erster Abschnitt: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Erster Titel: Friedensverrat
- Zweiter Titel: Hochverrat
- Dritter Titel: Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Vierter Titel: Gemeinsame Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit
- Dritter Abschnitt: Straftaten gegen ausländische Staaten
- Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen
- Fünfter Abschnitt: Straftaten gegen die Landesverteidigung
- Sechster Abschnitt: Widerstand gegen die Staatsgewalt
- Siebenter Abschnitt: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- Achter Abschnitt: Geld- und Wertzeichenfälschung
- Neunter Abschnitt: Falsche uneidliche Aussage und Meineid
- Zehnter Abschnitt: Falsche Verdächtigung
- Elfter Abschnitt: Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
- Zwölfter Abschnitt: Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie
- Dreizehnter Abschnitt: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- Vierzehnter Abschnitt: Beleidigung
- Fünfzehnter Abschnitt: Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
- Sechzehnter Abschnitt: Straftaten gegen das Leben
- Siebzehnter Abschnitt: Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
- Achtzehnter Abschnitt: Straftaten gegen die persönliche Freiheit
- Neunzehnter Abschnitt: Diebstahl und Unterschlagung
- Zwanzigster Abschnitt: Raub und Erpressung
- Einundzwanzigster Abschnitt: Begünstigung und Hehlerei
- Zweiundzwanzigster Abschnitt: Betrug und Untreue
- Dreiundzwanzigster Abschnitt: Urkundenfälschung
- Vierundzwanzigster Abschnitt: Insolvenzstraftaten
- Fünfundzwanzigster Abschnitt: Strafbarer Eigennutz
- Sechsundzwanzigster Abschnitt: Straftaten gegen den Wettbewerb
- Siebenundzwanzigster Abschnitt: Sachbeschädigung
- Achtundzwanzigster Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten
- Neunundzwanzigster Abschnitt: Straftaten gegen die Umwelt
- Dreißigster Abschnitt: Straftaten im Amt