Strafgesetzbuch
- Allgemeiner Teil
- Dritter Abschnitt: Rechtsfolgen der Tat
- Sechster Titel: Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Freiheitsentziehende Maßregeln
§ 64 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. ²Die Anordnung ergeht nur, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist nach § 67d Absatz 1 Satz 1 oder 3 zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.
- Strafgesetzbuch
- Allgemeiner Teil
- Erster Abschnitt: Das Strafgesetz
- Erster Titel: Geltungsbereich
- Zweiter Titel: Sprachgebrauch
- Zweiter Abschnitt: Die Tat
- Erster Titel: Grundlagen der Strafbarkeit
- Zweiter Titel: Versuch
- Dritter Titel: Täterschaft und Teilnahme
- Vierter Titel: Notwehr und Notstand
- Fünfter Titel: Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte
- Dritter Abschnitt: Rechtsfolgen der Tat
- Erster Titel: Strafen
- Freiheitsstrafe
- Geldstrafe
- Nebenstrafe
- Nebenfolgen
- Zweiter Titel: Strafbemessung
- Dritter Titel: Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen
- Vierter Titel: Strafaussetzung zur Bewährung
- Fünfter Titel: Verwarnung mit Strafvorbehalt Absehen von Strafe
- Sechster Titel: Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Siebenter Titel: Einziehung
- Vierter Abschnitt: Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen
- Fünfter Abschnitt: Verjährung
- Erster Titel: Verfolgungsverjährung
- Zweiter Titel: Vollstreckungsverjährung
- Besonderer Teil
- Erster Abschnitt: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Erster Titel: Friedensverrat
- Zweiter Titel: Hochverrat
- Dritter Titel: Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Vierter Titel: Gemeinsame Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit
- Dritter Abschnitt: Straftaten gegen ausländische Staaten
- Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen
- Fünfter Abschnitt: Straftaten gegen die Landesverteidigung
- Sechster Abschnitt: Widerstand gegen die Staatsgewalt
- Siebenter Abschnitt: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- Achter Abschnitt: Geld- und Wertzeichenfälschung
- Neunter Abschnitt: Falsche uneidliche Aussage und Meineid
- Zehnter Abschnitt: Falsche Verdächtigung
- Elfter Abschnitt: Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
- Zwölfter Abschnitt: Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie
- Dreizehnter Abschnitt: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- Vierzehnter Abschnitt: Beleidigung
- Fünfzehnter Abschnitt: Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
- Sechzehnter Abschnitt: Straftaten gegen das Leben
- Siebzehnter Abschnitt: Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
- Achtzehnter Abschnitt: Straftaten gegen die persönliche Freiheit
- Neunzehnter Abschnitt: Diebstahl und Unterschlagung
- Zwanzigster Abschnitt: Raub und Erpressung
- Einundzwanzigster Abschnitt: Begünstigung und Hehlerei
- Zweiundzwanzigster Abschnitt: Betrug und Untreue
- Dreiundzwanzigster Abschnitt: Urkundenfälschung
- Vierundzwanzigster Abschnitt: Insolvenzstraftaten
- Fünfundzwanzigster Abschnitt: Strafbarer Eigennutz
- Sechsundzwanzigster Abschnitt: Straftaten gegen den Wettbewerb
- Siebenundzwanzigster Abschnitt: Sachbeschädigung
- Achtundzwanzigster Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten
- Neunundzwanzigster Abschnitt: Straftaten gegen die Umwelt
- Dreißigster Abschnitt: Straftaten im Amt