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Strafgesetzbuch

Strafgesetzbuch

  • Besonderer Teil
    • Dreiundzwanzigster Abschnitt: Urkundenfälschung

§ 276a Aufenthaltsrechtliche Papiere; Fahrzeugpapiere

Die §§ 275 und 276 gelten auch für aufenthaltsrechtliche Papiere, namentlich Aufenthaltstitel und Duldungen, sowie für Fahrzeugpapiere, namentlich Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe.