Strafgesetzbuch
- Besonderer Teil
- Dreizehnter Abschnitt: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
§ 178 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
- Strafgesetzbuch
- Allgemeiner Teil
- Erster Abschnitt: Das Strafgesetz
- Erster Titel: Geltungsbereich
- Zweiter Titel: Sprachgebrauch
- Zweiter Abschnitt: Die Tat
- Erster Titel: Grundlagen der Strafbarkeit
- Zweiter Titel: Versuch
- Dritter Titel: Täterschaft und Teilnahme
- Vierter Titel: Notwehr und Notstand
- Fünfter Titel: Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte
- Dritter Abschnitt: Rechtsfolgen der Tat
- Erster Titel: Strafen
- Freiheitsstrafe
- Geldstrafe
- Nebenstrafe
- Nebenfolgen
- Zweiter Titel: Strafbemessung
- Dritter Titel: Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen
- Vierter Titel: Strafaussetzung zur Bewährung
- Fünfter Titel: Verwarnung mit Strafvorbehalt Absehen von Strafe
- Sechster Titel: Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Siebenter Titel: Einziehung
- Vierter Abschnitt: Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen
- Fünfter Abschnitt: Verjährung
- Erster Titel: Verfolgungsverjährung
- Zweiter Titel: Vollstreckungsverjährung
- Besonderer Teil
- Erster Abschnitt: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Erster Titel: Friedensverrat
- Zweiter Titel: Hochverrat
- Dritter Titel: Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Vierter Titel: Gemeinsame Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit
- Dritter Abschnitt: Straftaten gegen ausländische Staaten
- Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen
- Fünfter Abschnitt: Straftaten gegen die Landesverteidigung
- Sechster Abschnitt: Widerstand gegen die Staatsgewalt
- Siebenter Abschnitt: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- Achter Abschnitt: Geld- und Wertzeichenfälschung
- Neunter Abschnitt: Falsche uneidliche Aussage und Meineid
- Zehnter Abschnitt: Falsche Verdächtigung
- Elfter Abschnitt: Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
- Zwölfter Abschnitt: Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie
- Dreizehnter Abschnitt: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- Vierzehnter Abschnitt: Beleidigung
- Fünfzehnter Abschnitt: Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
- Sechzehnter Abschnitt: Straftaten gegen das Leben
- Siebzehnter Abschnitt: Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
- Achtzehnter Abschnitt: Straftaten gegen die persönliche Freiheit
- Neunzehnter Abschnitt: Diebstahl und Unterschlagung
- Zwanzigster Abschnitt: Raub und Erpressung
- Einundzwanzigster Abschnitt: Begünstigung und Hehlerei
- Zweiundzwanzigster Abschnitt: Betrug und Untreue
- Dreiundzwanzigster Abschnitt: Urkundenfälschung
- Vierundzwanzigster Abschnitt: Insolvenzstraftaten
- Fünfundzwanzigster Abschnitt: Strafbarer Eigennutz
- Sechsundzwanzigster Abschnitt: Straftaten gegen den Wettbewerb
- Siebenundzwanzigster Abschnitt: Sachbeschädigung
- Achtundzwanzigster Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten
- Neunundzwanzigster Abschnitt: Straftaten gegen die Umwelt
- Dreißigster Abschnitt: Straftaten im Amt