Strafgesetzbuch
- Allgemeiner Teil
- Zweiter Abschnitt: Die Tat
- Erster Titel: Grundlagen der Strafbarkeit
§ 15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.