Strafgesetzbuch
- Besonderer Teil
- Zweiter Abschnitt: Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit
§ 101a Einziehung
Ist eine Straftat nach diesem Abschnitt begangen worden, so können - 1.
- Gegenstände, die durch die Tat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, und
- 2.
- Gegenstände, die Staatsgeheimnisse sind, und Gegenstände der in § 100a bezeichneten Art, auf die sich die Tat bezieht,
eingezogen werden. ²§ 74a ist anzuwenden. ³Gegenstände der in Satz 1 Nr. 2 bezeichneten Art werden auch ohne die Voraussetzungen des § 74 Absatz 3 Satz 1 und des § 74b eingezogen, wenn dies erforderlich ist, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden; dies gilt auch dann, wenn der Täter ohne Schuld gehandelt hat.
- Strafgesetzbuch
- Allgemeiner Teil
- Erster Abschnitt: Das Strafgesetz
- Erster Titel: Geltungsbereich
- Zweiter Titel: Sprachgebrauch
- Zweiter Abschnitt: Die Tat
- Erster Titel: Grundlagen der Strafbarkeit
- Zweiter Titel: Versuch
- Dritter Titel: Täterschaft und Teilnahme
- Vierter Titel: Notwehr und Notstand
- Fünfter Titel: Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte
- Dritter Abschnitt: Rechtsfolgen der Tat
- Erster Titel: Strafen
- Freiheitsstrafe
- Geldstrafe
- Nebenstrafe
- Nebenfolgen
- Zweiter Titel: Strafbemessung
- Dritter Titel: Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen
- Vierter Titel: Strafaussetzung zur Bewährung
- Fünfter Titel: Verwarnung mit Strafvorbehalt Absehen von Strafe
- Sechster Titel: Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Siebenter Titel: Einziehung
- Vierter Abschnitt: Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen
- Fünfter Abschnitt: Verjährung
- Erster Titel: Verfolgungsverjährung
- Zweiter Titel: Vollstreckungsverjährung
- Besonderer Teil
- Erster Abschnitt: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Erster Titel: Friedensverrat
- Zweiter Titel: Hochverrat
- Dritter Titel: Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Vierter Titel: Gemeinsame Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit
- Dritter Abschnitt: Straftaten gegen ausländische Staaten
- Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen
- Fünfter Abschnitt: Straftaten gegen die Landesverteidigung
- Sechster Abschnitt: Widerstand gegen die Staatsgewalt
- Siebenter Abschnitt: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- Achter Abschnitt: Geld- und Wertzeichenfälschung
- Neunter Abschnitt: Falsche uneidliche Aussage und Meineid
- Zehnter Abschnitt: Falsche Verdächtigung
- Elfter Abschnitt: Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
- Zwölfter Abschnitt: Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie
- Dreizehnter Abschnitt: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- Vierzehnter Abschnitt: Beleidigung
- Fünfzehnter Abschnitt: Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
- Sechzehnter Abschnitt: Straftaten gegen das Leben
- Siebzehnter Abschnitt: Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
- Achtzehnter Abschnitt: Straftaten gegen die persönliche Freiheit
- Neunzehnter Abschnitt: Diebstahl und Unterschlagung
- Zwanzigster Abschnitt: Raub und Erpressung
- Einundzwanzigster Abschnitt: Begünstigung und Hehlerei
- Zweiundzwanzigster Abschnitt: Betrug und Untreue
- Dreiundzwanzigster Abschnitt: Urkundenfälschung
- Vierundzwanzigster Abschnitt: Insolvenzstraftaten
- Fünfundzwanzigster Abschnitt: Strafbarer Eigennutz
- Sechsundzwanzigster Abschnitt: Straftaten gegen den Wettbewerb
- Siebenundzwanzigster Abschnitt: Sachbeschädigung
- Achtundzwanzigster Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten
- Neunundzwanzigster Abschnitt: Straftaten gegen die Umwelt
- Dreißigster Abschnitt: Straftaten im Amt