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Strafgesetzbuch

Strafgesetzbuch

  • Allgemeiner Teil
    • Erster Abschnitt: Das Strafgesetz
      • Erster Titel: Geltungsbereich

§ 10 Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende

Für Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden gilt dieses Gesetz nur, soweit im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist.