- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe
- Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt II: Umgang und Verkehr im gewerblichen Bereich; Einfuhr, Durchfuhr und Aufzeichnungspflicht
- Abschnitt III: Aufbewahrung
- Abschnitt IV: Verantwortliche Personen und ihre Pflichten
- Abschnitt V: Umgang und Verkehr im nicht gewerblichen Bereich
- Abschnitt VI: Überwachung des Umgangs und des Verkehrs
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
- Unterabschnitt 2: Marktüberwachung
- Abschnitt VII: Sonstige Vorschriften
- Abschnitt VIII: Straf- und Bußgeldvorschriften
- Abschnitt IX: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- Abschnitt X: Übergangs- und Schlussvorschriften