Sortenschutzgesetz
- Abschnitt 1: Voraussetzungen und Inhalt des Sortenschutzes
§ 4 Homogenität
Eine Sorte ist homogen, wenn sie, abgesehen von Abweichungen auf Grund der Besonderheiten ihrer Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist.