SeeArbG
Seearbeitsgesetz
- Abschnitt 6: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, medizinische und soziale Betreuung
- Unterabschnitt 4: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
§ 118 Rechtsverordnungen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Arbeitsverbote und Arbeitsbeschränkungen des § 117 Absatz 1 bis 3 für Jugendliche bei Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für Leben, Gesundheit oder für die körperliche oder seelisch-geistige Entwicklung verbunden sind, zu bestimmen. ²Rechtsverordnungen nach Satz 1 bedürfen des Einvernehmens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, soweit die Seefischerei betroffen ist.
- SeeArbG
- Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2: Mindestanforderungen für die Arbeit von Besatzungsmitgliedern auf Schiffen
- Unterabschnitt 1: Mindestalter
- Unterabschnitt 2: Seediensttauglichkeit
- Unterabschnitt 3: Besatzungsstärke, Besatzungsliste, Befähigungen
- Unterabschnitt 4: Arbeitsvermittlung
- Abschnitt 3: Beschäftigungsbedingungen
- Unterabschnitt 1: Heuervertrag, Dienstleistungspflicht
- Unterabschnitt 2: Bordanwesenheit, Landgang, Gefahren für das Schiff
- Unterabschnitt 3: Heuer
- Unterabschnitt 4: Arbeitszeiten und Ruhezeiten
- Unterabschnitt 5: Urlaub
- Unterabschnitt 6: Kündigung und Beendigung des Heuerverhältnisses
- Unterabschnitt 7: Heimschaffung und Imstichlassen
- Unterabschnitt 8: Verfahren bei Tod von Besatzungsmitgliedern
- Abschnitt 4: Berufsausbildung an Bord
- Abschnitt 5: Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen, Verpflegung einschließlich Bedienung
- Unterabschnitt 1: Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen
- Unterabschnitt 2: Verpflegung einschließlich Bedienung
- Abschnitt 6: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, medizinische und soziale Betreuung
- Unterabschnitt 1: Anspruch auf medizinische Betreuung an Bord und an Land
- Unterabschnitt 2: Heuerfortzahlung und sonstige Ansprüche im Krankheitsfall
- Unterabschnitt 3: Gewährleistung der medizinischen Betreuung durch den Reeder
- Unterabschnitt 4: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Unterabschnitt 5: Zugang zu Sozialeinrichtungen an Land
- Abschnitt 7: Ordnung an Bord und Beschwerderecht
- Unterabschnitt 1: Einhaltung der Ordnung an Bord
- Unterabschnitt 2: Beschwerderecht, Beschwerdeverfahren
- Abschnitt 8: Zeugnisse und Verantwortlichkeit des Flaggenstaates
- Unterabschnitt 1: Überprüfung der Arbeits- und Lebensbedingungen auf Schiffen und an Land
- Unterabschnitt 2: Seearbeitszeugnis und Seearbeits-Konformitätserklärung
- Unterabschnitt 3: Fischereiarbeitszeugnis
- Unterabschnitt 4: Nicht zeugnispflichtige Schiffe
- Unterabschnitt 5: Anerkannte Organisationen
- Unterabschnitt 6: Rechtsverordnungen
- Abschnitt 9: Anforderungen an Schiffe unter ausländischer Flagge und Verantwortlichkeit des Hafenstaates
- Unterabschnitt 1: Anforderungen an Schiffe unter ausländischer Flagge
- Unterabschnitt 2: Hafenstaatkontrolle
- Unterabschnitt 3: Besatzungsmitglieder auf Schiffen unter ausländischer Flagge
- Abschnitt 10: Durchsetzung der Arbeits- und Lebensbedingungen
- Abschnitt 11: Straf- und Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 12: Schlussvorschriften
- Unterabschnitt 1: Anwendung auf Selbständige
- Unterabschnitt 2: Gebühren, Zurverfügungstellen und Verkünden von Rechtsvorschriften
- Unterabschnitt 3: Übergangsregelungen