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Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
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Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Abschnitt 6: Verwaltungsverfahren, Rechtsweg
§ 23 Rechtsweg
In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Verwaltungshandeln der Behörden der Zollverwaltung nach diesem Gesetz ist der Finanzrechtsweg gegeben.
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Abschnitt 1: Zweck
§ 1
Zweck des Gesetzes
Abschnitt 2: Prüfungen
§ 2
Prüfungsaufgaben
§ 2a
Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
§ 3
Befugnisse bei der Prüfung von Personen
§ 4
Befugnisse bei der Prüfung von Geschäftsunterlagen
§ 5
Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 5a
Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft
§ 6
Unterrichtung von und Zusammenarbeit mit Behörden im Inland und in der Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum
§ 6a
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 7
Auskunftsansprüche bei anonymen Angeboten und Werbemaßnahmen
Abschnitt 3: Bußgeld- und Strafvorschriften
§ 8
Bußgeldvorschriften
§ 10
Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen
§ 10a
Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind
§ 11
Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang oder von minderjährigen Ausländern
Abschnitt 4: Ermittlungen
§ 12
Allgemeines zu den Ordnungswidrigkeiten
§ 13
Zusammenarbeit in Bußgeldverfahren
§ 14
Ermittlungsbefugnisse
§ 14a
Selbstständige Durchführung von Ermittlungsverfahren
§ 14b
Rechte und Pflichten bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren
§ 14c
Sachliche und örtliche Zuständigkeit bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren
Abschnitt 5: Datenschutz
§ 15
Allgemeines
§ 16
Zentrales Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
§ 17
Übermittlung von Daten aus dem zentralen Informationssystem
§ 18
Auskunft an die betroffene Person
§ 19
Löschung
Abschnitt 6: Verwaltungsverfahren, Rechtsweg
§ 20
Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen
§ 21
Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
§ 22
Verwaltungsverfahren
§ 23
Rechtsweg