frei
Recht
Suche
Anmelden
Registrierung
Abmelden
Kontakt
Hilfe
Datenschutz
Impressum
Restrukturierungsfondsgesetz
⤴
×
Restrukturierungsfondsgesetz
Gesetz zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute
§ 12a Zielausstattung des Restrukturierungsfonds
Zielausstattung ist die Summe der Jahresbeiträge, die von
CRR
-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und Unionszweigstellen nach Maßgabe der Delegierten Verordnung (EU) 2015/63 der Kommission vom 21. Oktober 2014
zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf im Voraus erhobene Beiträge zu Abwicklungsfinanzierungsmechanismen
(ABl. L 11 vom 17.1.2015, S. 44) sowie nach
§ 12b
und der Rechtsverordnung nach
§ 12g
bis zum 31. Dezember 2024 zu erbringen sind.
Restrukturierungsfondsgesetz
§ 1
Errichtung des Fonds
§ 2
Beitragspflichtige Institute
§ 2a
Begriffsbestimmungen
§ 3
Aufgaben und Verwendungszwecke des Restrukturierungsfonds
§ 3a
Maßnahmen des Restrukturierungsfonds
§ 3b
Maßnahmen aus den Altmitteln des Restrukturierungsfonds
§ 4
Entscheidung über Restrukturierungsmaßnahmen
§ 6
Garantien für Verbindlichkeiten; Verordnungsermächtigung
§ 6a
Besicherung und Erwerb von Vermögenswerten; Verordnungsermächtigung
§ 6b
Darlehen; Verordnungsermächtigung
§ 7
Rekapitalisierung; Verordnungsermächtigung
§ 7a
Ausgleichsbeitrag im Rahmen des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 8
Entschädigungszahlungen an Anteilsinhaber und Gläubiger
§ 9
Stellung im Rechtsverkehr
§ 10
Vermögenstrennung
§ 11a
Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds
§ 11b
Pflichten bei vorübergehender Übertragung von Finanzmitteln auf die deutsche Kammer
§ 11c
Zuständigkeit für die Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen; Informationspflicht
§ 12
Mittel des Restrukturierungsfonds; Jahresbeiträge; Sonderbeiträge
§ 12a
Zielausstattung des Restrukturierungsfonds
§ 12b
Jahresbeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen
§ 12c
Sonderbeiträge der CRR-Wertpapierfirmen unter Einzelaufsicht und der Unionszweigstellen
§ 12e
Einnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 3a
§ 12f
Informationspflichten; Fälligkeit der Beiträge; Säumniszuschläge; Beitreibung; Verjährung
§ 12g
Verordnungsermächtigung
§ 12h
Kreditaufnahme zwischen Finanzierungsmechanismen der EU-Mitgliedstaaten
§ 12i
Gegenseitige Unterstützung der Finanzierungsmechanismen bei einer Gruppenabwicklung
§ 12j
Brückenfinanzierung der deutschen Kammer durch Mittel des Restrukturierungsfonds; vorübergehende Finanzierung von Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
§ 13
Wirtschaftsführung und Rechnungslegung
§ 14
Informations- und Verschwiegenheitspflichten
§ 15
Steuern
§ 16
Parlamentarische Kontrolle
§ 17
Übergangsvorschriften