freiRecht
Patentgesetz

Patentgesetz

  • Sechster Abschnitt: Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
    • 2. Berufungsverfahren

§ 113

Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt oder einen Patentanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. ²Dem Bevollmächtigten ist es gestattet, mit einem technischen Beistand zu erscheinen.