Patentanwaltsordnung
- Sechster Teil: Berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
§ 97a Vorschriften für Geschäftsführer von Patentanwaltsgesellschaften
Die Vorschriften des Sechsten und Siebenten Teils sowie die §§ 148 bis 151 sind entsprechend anzuwenden auf Personen, die nach § 53 Absatz 2 Nummer 3 der Patentanwaltskammer angehören. ²An die Stelle der Ausschließung aus der Patentanwaltschaft tritt die Aberkennung der Eignung, eine Patentanwaltsgesellschaft zu vertreten und ihre Geschäfte zu führen.
- Patentanwaltsordnung
- Erster Teil: Der Patentanwalt
- Zweiter Teil: Zulassung des Patentanwalts
- Erster Abschnitt: Zulassung zur Patentanwaltschaft
- Erster Unterabschnitt: Allgemeine Voraussetzungen
- Zweiter Unterabschnitt: Zulassung zur Patentanwaltschaft und Erlöschen der Zulassung
- Dritter Unterabschnitt: Kanzlei und Patentanwaltsverzeichnis
- Zweiter Abschnitt: Verwaltungsverfahren
- Dritter Teil: Rechte und Pflichten des Patentanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Patentanwälte
- Erster Abschnitt: Allgemeines
- Zweiter Abschnitt: Patentanwaltsgesellschaften
- Vierter Teil: Die Patentanwaltskammer
- Erster Abschnitt: Allgemeines
- Zweiter Abschnitt: Organe der Patentanwaltskammer
- Erster Unterabschnitt: Vorstand
- Zweiter Unterabschnitt: Kammerversammlung
- Fünfter Teil: Gerichte in Patentanwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen
- Erster Abschnitt: Das Landgericht und das Oberlandesgericht in Patentanwaltssachen
- Zweiter Abschnitt: Der Bundesgerichtshof in Patentanwaltssachen
- Dritter Abschnitt: Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen
- Sechster Teil: Berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
- Siebenter Teil: Berufsgerichtliches Verfahren
- Erster Abschnitt: Allgemeines
- Zweiter Abschnitt: Verfahren im ersten Rechtszug
- Erster Unterabschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Unterabschnitt: Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
- Dritter Unterabschnitt: Hauptverhandlung
- Dritter Abschnitt: Rechtsmittel
- Vierter Abschnitt: Sicherung von Beweisen
- Fünfter Abschnitt: Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme
- Sechster Abschnitt: Vollstreckung berufsgerichtlicher Maßnahmen und Kosten sowie Tilgung
- Achter Teil: Kosten in Patentanwaltssachen
- Erster Abschnitt: Kosten in Verwaltungsverfahren der Patentanwaltskammer
- Zweiter Abschnitt: Kosten in gerichtlichen Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen
- Dritter Abschnitt: Kosten im berufsgerichtlichen Verfahren und im Verfahren bei Anträgen auf Entscheidung des Landgerichts
- Neunter Teil: Beratungs- und Vertretungsbefugnis des Patentassessors in ständigem Dienstverhältnis
- Zehnter Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften