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Patentanwaltsordnung

Patentanwaltsordnung

  • Vierter Teil: Die Patentanwaltskammer
    • Erster Abschnitt: Allgemeines

§ 54 Aufgaben der Patentanwaltskammer

Die Patentanwaltskammer hat die Aufgabe, die Belange des Berufsstands zu wahren und zu fördern sowie die Einhaltung der Berufspflichten zu überwachen.