Patentanwaltsordnung
- Vierter Teil: Die Patentanwaltskammer
- Erster Abschnitt: Allgemeines
§ 54 Aufgaben der Patentanwaltskammer
Die Patentanwaltskammer hat die Aufgabe, die Belange des Berufsstands zu wahren und zu fördern sowie die Einhaltung der Berufspflichten zu überwachen.