Patentanwaltsordnung
- Achter Teil: Kosten in Patentanwaltssachen
- Erster Abschnitt: Kosten in Verwaltungsverfahren der Patentanwaltskammer
§ 145 Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen
Die Patentanwaltskammer kann für Amtshandlungen nach diesem Gesetz, insbesondere für die Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zur Patentanwaltschaft und auf Bestellung eines Vertreters, zur Deckung des Verwaltungsaufwands Gebühren nach festen Sätzen und Auslagen erheben. ²Das Verwaltungskostengesetz in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die allgemeinen Grundsätze für Kostenverordnungen (§§ 2 bis 7 des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung) beim Erlass von Satzungen auf Grund des § 82 Absatz 2 Nummer 4 entsprechend gelten.
- Patentanwaltsordnung
- Erster Teil: Der Patentanwalt
- Zweiter Teil: Zulassung des Patentanwalts
- Erster Abschnitt: Zulassung zur Patentanwaltschaft
- Erster Unterabschnitt: Allgemeine Voraussetzungen
- Zweiter Unterabschnitt: Zulassung zur Patentanwaltschaft und Erlöschen der Zulassung
- Dritter Unterabschnitt: Kanzlei und Patentanwaltsverzeichnis
- Zweiter Abschnitt: Verwaltungsverfahren
- Dritter Teil: Rechte und Pflichten des Patentanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Patentanwälte
- Erster Abschnitt: Allgemeines
- Zweiter Abschnitt: Patentanwaltsgesellschaften
- Vierter Teil: Die Patentanwaltskammer
- Erster Abschnitt: Allgemeines
- Zweiter Abschnitt: Organe der Patentanwaltskammer
- Erster Unterabschnitt: Vorstand
- Zweiter Unterabschnitt: Kammerversammlung
- Fünfter Teil: Gerichte in Patentanwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen
- Erster Abschnitt: Das Landgericht und das Oberlandesgericht in Patentanwaltssachen
- Zweiter Abschnitt: Der Bundesgerichtshof in Patentanwaltssachen
- Dritter Abschnitt: Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen
- Sechster Teil: Berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
- Siebenter Teil: Berufsgerichtliches Verfahren
- Erster Abschnitt: Allgemeines
- Zweiter Abschnitt: Verfahren im ersten Rechtszug
- Erster Unterabschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Unterabschnitt: Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
- Dritter Unterabschnitt: Hauptverhandlung
- Dritter Abschnitt: Rechtsmittel
- Vierter Abschnitt: Sicherung von Beweisen
- Fünfter Abschnitt: Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme
- Sechster Abschnitt: Vollstreckung berufsgerichtlicher Maßnahmen und Kosten sowie Tilgung
- Achter Teil: Kosten in Patentanwaltssachen
- Erster Abschnitt: Kosten in Verwaltungsverfahren der Patentanwaltskammer
- Zweiter Abschnitt: Kosten in gerichtlichen Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen
- Dritter Abschnitt: Kosten im berufsgerichtlichen Verfahren und im Verfahren bei Anträgen auf Entscheidung des Landgerichts
- Neunter Teil: Beratungs- und Vertretungsbefugnis des Patentassessors in ständigem Dienstverhältnis
- Zehnter Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften