Patentanwaltsordnung
- Siebenter Teil: Berufsgerichtliches Verfahren
- Dritter Abschnitt: Rechtsmittel
§ 126 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht werden von der Staatsanwaltschaft bei diesem Gericht wahrgenommen.