Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
- Zweiter Teil: Bußgeldverfahren
- Erster Abschnitt: Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
§ 38 Zusammenhängende Ordnungswidrigkeiten
Bei zusammenhängenden Ordnungswidrigkeiten, die einzeln nach § 37 zur Zuständigkeit verschiedener Verwaltungsbehörden gehören würden, ist jede dieser Verwaltungsbehörden zuständig. ²Zwischen mehreren Ordnungswidrigkeiten besteht ein Zusammenhang, wenn jemand mehrerer Ordnungswidrigkeiten beschuldigt wird oder wenn hinsichtlich derselben Tat mehrere Personen einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden.
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
- Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
- Erster Abschnitt: Geltungsbereich
- Zweiter Abschnitt: Grundlagen der Ahndung
- Dritter Abschnitt: Geldbuße
- Vierter Abschnitt: Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen
- Fünfter Abschnitt: Einziehung von Gegenständen
- Sechster Abschnitt: Einziehung des Wertes von Taterträgen, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
- Siebenter Abschnitt: Verjährung
- Zweiter Teil: Bußgeldverfahren
- Erster Abschnitt: Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Zweiter Abschnitt: Allgemeine Verfahrensvorschriften
- Dritter Abschnitt: Vorverfahren
- I. Allgemeine Vorschriften
- II. Verwarnungsverfahren
- III. Verfahren der Verwaltungsbehörde
- IV. Verfahren der Staatsanwaltschaft
- Vierter Abschnitt: Bußgeldbescheid
- Fünfter Abschnitt: Einspruch und gerichtliches Verfahren
- I. Einspruch
- II. Hauptverfahren
- III. Rechtsmittel
- Sechster Abschnitt: Bußgeld- und Strafverfahren
- Siebenter Abschnitt: Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
- Achter Abschnitt: Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung Nebenfolgen
- Neunter Abschnitt: Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen
- Zehnter Abschnitt: Kosten
- I. Verfahren der Verwaltungsbehörde
- II. Verfahren der Staatsanwaltschaft
- IV. Auslagen des Betroffenen
- Elfter Abschnitt: Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen
- Zwölfter Abschnitt: Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
- Dritter Teil: Einzelne Ordnungswidrigkeiten
- Erster Abschnitt: Verstöße gegen staatliche Anordnungen
- Zweiter Abschnitt: Verstöße gegen die öffentliche Ordnung
- Dritter Abschnitt: Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen
- Vierter Abschnitt: Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen
- Fünfter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
- Vierter Teil: Schlußvorschriften