Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
- Dritter Teil: Einzelne Ordnungswidrigkeiten
- Dritter Abschnitt: Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen
§ 129 Einziehung
Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 124, 126 bis 128 bezieht, können eingezogen werden.