Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
- Zweiter Teil: Bußgeldverfahren
- Zwölfter Abschnitt: Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
§ 110c Entsprechende Geltung der Strafprozessordnung für Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
Im Übrigen gelten die §§ 32a, 32b und 32d bis 32f der Strafprozessordnung sowie die auf der Grundlage des § 32a Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Nummer 4, des § 32b Absatz 5 und des § 32f Absatz 6 der Strafprozessordnung erlassenen Rechtsverordnungen entsprechend. ²Abweichend von § 32b Absatz 1 Satz 2 der Strafprozessordnung ist bei der automatisierten Herstellung eines zu signierenden elektronischen Dokuments statt seiner die begleitende Verfügung zu signieren. ³Abweichend von § 32e Absatz 4 Satz 1 der Strafprozessordnung müssen Ausgangsdokumente nicht gespeichert oder aufbewahrt werden, wenn die übertragenen Dokumente zusätzlich einen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Vermerk darüber enthalten, dass das Ausgangsdokument mit dem zur Akte zu nehmenden Dokument inhaltlich und bildlich übereinstimmt.
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
- Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
- Erster Abschnitt: Geltungsbereich
- Zweiter Abschnitt: Grundlagen der Ahndung
- Dritter Abschnitt: Geldbuße
- Vierter Abschnitt: Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen
- Fünfter Abschnitt: Einziehung von Gegenständen
- Sechster Abschnitt: Einziehung des Wertes von Taterträgen, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
- Siebenter Abschnitt: Verjährung
- Zweiter Teil: Bußgeldverfahren
- Erster Abschnitt: Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Zweiter Abschnitt: Allgemeine Verfahrensvorschriften
- Dritter Abschnitt: Vorverfahren
- I. Allgemeine Vorschriften
- II. Verwarnungsverfahren
- III. Verfahren der Verwaltungsbehörde
- IV. Verfahren der Staatsanwaltschaft
- Vierter Abschnitt: Bußgeldbescheid
- Fünfter Abschnitt: Einspruch und gerichtliches Verfahren
- I. Einspruch
- II. Hauptverfahren
- III. Rechtsmittel
- Sechster Abschnitt: Bußgeld- und Strafverfahren
- Siebenter Abschnitt: Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
- Achter Abschnitt: Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung Nebenfolgen
- Neunter Abschnitt: Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen
- Zehnter Abschnitt: Kosten
- I. Verfahren der Verwaltungsbehörde
- II. Verfahren der Staatsanwaltschaft
- IV. Auslagen des Betroffenen
- Elfter Abschnitt: Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen
- Zwölfter Abschnitt: Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
- Dritter Teil: Einzelne Ordnungswidrigkeiten
- Erster Abschnitt: Verstöße gegen staatliche Anordnungen
- Zweiter Abschnitt: Verstöße gegen die öffentliche Ordnung
- Dritter Abschnitt: Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen
- Vierter Abschnitt: Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen
- Fünfter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
- Vierter Teil: Schlußvorschriften