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MuSchG
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MuSchG
Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
Abschnitt 6: Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften
§ 33 Strafvorschriften
Wer eine in
§ 32 Absatz 1 Nummer 1 bis 5, 8, 16 und 17
bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch die Gesundheit der Frau oder ihres Kindes gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
MuSchG
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes
§ 2
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2: Gesundheitsschutz
Unterabschnitt 1: Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz
§ 3
Schutzfristen vor und nach der Entbindung
§ 4
Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit
§ 5
Verbot der Nachtarbeit
§ 6
Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
§ 7
Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
§ 8
Beschränkung von Heimarbeit
Unterabschnitt 2: Betrieblicher Gesundheitsschutz
§ 9
Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung
§ 10
Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen
§ 11
Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen
§ 12
Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen
§ 13
Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel und betriebliches Beschäftigungsverbot
§ 14
Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber
§ 15
Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen
Unterabschnitt 3: Ärztlicher Gesundheitsschutz
§ 16
Ärztliches Beschäftigungsverbot
Abschnitt 3: Kündigungsschutz
§ 17
Kündigungsverbot
Abschnitt 4: Leistungen
§ 18
Mutterschutzlohn
§ 19
Mutterschaftsgeld
§ 20
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
§ 21
Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts
§ 22
Leistungen während der Elternzeit
§ 23
Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
§ 24
Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten
§ 25
Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots
Abschnitt 5: Durchführung des Gesetzes
§ 26
Aushang des Gesetzes
§ 27
Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen
§ 28
Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr
§ 29
Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht
§ 30
Ausschuss für Mutterschutz
§ 31
Erlass von Rechtsverordnungen
Abschnitt 6: Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften
§ 32
Bußgeldvorschriften
§ 33
Strafvorschriften
Abschnitt 7: Schlussvorschriften
§ 34
Evaluationsbericht