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Markengesetz

Markengesetz

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

  • Teil 1: Anwendungsbereich

§ 2 Anwendung anderer Vorschriften

Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.