freiRecht
Markengesetz

Markengesetz

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

  • Teil 6: Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Unionsmarken
    • Abschnitt 1: Schutz von Marken nach dem Madrider Markenabkommen

§ 110 Eintragung im Register

Der Tag und die Nummer der internationalen Registrierung einer im Register eingetragenen Marke sind in das Register einzutragen.