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Markengesetz

Markengesetz

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

  • Teil 1: Anwendungsbereich

§ 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen

Nach diesem Gesetz werden geschützt:
1.
Marken,
2.
geschäftliche Bezeichnungen,
3.
geographische Herkunftsangaben.