freiRecht
Europäische Menschenrechtskonvention

Europäische Menschenrechtskonvention

Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

  • Abschnitt III Verschiedene Bestimmungen

Art. 54 Befugnisse des Ministerkomitees

Diese Konvention berührt nicht die dem Ministerkomitee durch die Satzung des Europarats übertragenen Befugnisse.