Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Um die Einhaltung der Verpflichtungen sicherzustellen, welche die Hohen Vertragsparteien in dieser Konvention und den Protokollen dazu übernommen haben, wird ein Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, im Folgenden als „Gerichtshof“ bezeichnet, errichtet. ²Er nimmt seine Aufgaben als ständiger Gerichtshof wahr.