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Marktmissbrauchsverordnung

Marktmissbrauchsverordnung

Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission

  • KAPITEL 2: INSIDERINFORMATIONEN, INSIDERGESCHÄFTE, UNRECHTMÄSSIGE OFFENLEGUNG VON INSIDERINFORMATIONEN UND MARKTMANIPULATION

Art. 14 Verbot von Insidergeschäften und unrechtmäßiger Offenlegung von Insiderinformationen

Folgende Handlungen sind verboten:

a)
das Tätigen von Insidergeschäften und der Versuch hierzu,

b)
Dritten zu empfehlen, Insidergeschäfte zu tätigen, oder Dritte dazu zu verleiten, Insidergeschäfte zu tätigen, oder

c)
die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen.