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Käseverordnung

Käseverordnung

  • Achter Abschnitt: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Schlußvorschriften

Anlage 6 Amtliche Bescheinigung für das Verbringen von Labaustauschstoffen nach der (zu )



Herkunftsland: .........................................................
Zuständiges Ministerium: ...............................................
Ausstellende Behörde: ..................................................
I. Angaben zur Identifizierung der Ware
Bezeichnung des Labaustauschstoffes: ..............................
Chargennummer(n): .................................................
Art der Verpackung: ...............................................
Anzahl der Packstücke der Sendung: ................................
Menge der Ware nach Volumen oder Gewicht: .........................
Kennzeichnung der Sendung: ........................................
II. Herkunft der Ware
Name und Anschrift des Herstellungsbetriebes: .....................
Name und Anschrift des Absenders: .................................
III. Bestimmung der Ware
Name und Anschrift des Empfängers: ................................
Die Ware wird versandt von ........................................
(Versandort)
nach ........................................
(Bestimmungsort)
IV. Bescheinigung
Die unterzeichnete zuständige Behörde bescheinigt, daß die
vorstehend bezeichnete Ware
1. in dem oben bezeichneten Herstellungsbetrieb hergestellt worden
ist, dieser Betrieb amtlich zugelassen ist und amtlich überwacht
wird;
2. hinsichtlich ihrer Herstellung und Zusammensetzung dem
Labaustauschstoff entspricht, für den der Nachweis der
gesundheitlichen Unbedenklichkeit erbracht und von .......... *)
durch Mitteilung vom ...........................................
als ausreichend angesehen worden ist;
3. hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit durch
Untersuchung jeder Charge geprüft ist und
a) toxische Eigenschaften,
b) entwicklungsfähige, für die Herstellung verwendete Mikro-
organismen und entwicklungsfähige pathogene Mikroorganismen
und
c) Stoffe mit antibiotischer Wirkung, die therapeutisch
angewendet werden oder zu therapeutisch angewendeten Stoff-
klassen gehören,
nicht nachgewiesen worden sind.

........................................................................
(Ort und Datum) (Dienstsiegel) (zuständige Behörde)