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Körperschaftsteuergesetz

Körperschaftsteuergesetz

  • Erster Teil: Steuerpflicht

§ 6a Einkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen

Bei Unterstützungskassen, die voll steuerpflichtig sind, ist § 6 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 5a entsprechend anzuwenden.