Kündigungsschutzgesetz
- Erster Abschnitt: Allgemeiner Kündigungsschutz
§ 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam.
- Kündigungsschutzgesetz
- Erster Abschnitt: Allgemeiner Kündigungsschutz
- Zweiter Abschnitt: Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
- Dritter Abschnitt: Anzeigepflichtige Entlassungen
- Vierter Abschnitt: Schlußbestimmungen