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Käseverordnung

Käseverordnung

  • Achter Abschnitt: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Schlußvorschriften

Anlage 2 Trockenmassegehalt bei Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen (zu )


Mindestgehalte an Trockenmasse in hundert Gewichtsteilen
Schnittfähiger Schmelzkäse
- mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 50% oder mehr50%
- mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von weniger als 50%34%
Streichfähiger Schmelzkäse
- mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 50% oder mehr40%
- mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von weniger als 50%30%
Schmelzkäsezubereitung20%
Kochkäse
- Doppelrahmstufe42%
- Rahmstufe36%
- Vollfettstufe34%
- Fettstufe32%
- Dreiviertelfettstufe29%
- Halbfettstufe26%
- Viertelfettstufe24%
- Magerstufe22%
Die Mindestgehalte an Trockenmasse gelten nicht für Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen aus Frischkäse.